Landes-Pferdezuchtverband Kärnten

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STELLUNGNAHME

zu den Kommentaren und Postings - bezugnehmend des Messens anlässlich der Noriker Stutbuchaufnahme 2024

Als Geschäftsführer des Landes-Pferdezuchtverbandes Kärnten, Zuchtleiter und Verantwortlicher für die Pferdezucht in Kärnten, darf ich stellvertretend für den Landes-Pferdezuchtverband Kärnten nachfolgende Stellungnahme abgeben. Diese Richtigstellung betrifft das bereits weitläufig diskutierte Thema „Maße“ und die falsch dargestellten und verbandsschädigenden Kommentare und Postings in den sozialen Netzwerken. Gleichzeitig möchte ich die Norikerzüchterinnen und Norikerzüchter einladen, nicht blind Aussagen einzelner zu unterstützen, sondern sich selbst ein Bild zu machen und den Sachverhalt auch selbstkritisch zu hinterfragen.

Grundsätzliches
Laut Punkt 13.4 des für Kärnten tierzuchtrechtlich genehmigten Zuchtprogramm der Rasse Noriker, beauftragt der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter, Stallamtsweg 1, 4651 Stadl-Paura mit der Ausbildung und Fortbildung von Sachverständigen und Richtern für die Erhebung der Leistungsmerkmale gemäß 8.1., 8.3., 8.4., 8.5., 8.6. und 8.7. Die eingesetzten Zuchtrichter sind also geschulte und ständig in Fort- & Weiterbildung befindliche Personen, die vom Landes-Pferdezuchtverband dafür beauftragt wurden und in dessen Interesse und im Interesse der Züchterschaft agieren.
Die für die Erhebung und Beurteilung des Merkmals äußere Erscheinung befähigten und beauftragten Zuchtrichter des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten sind entsandte und eingesetzte Personen um eine Eintragung von Zuchttieren in die Hauptabteilungen eines Zuchtbuches vorzunehmen. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten ist sich seiner Aufgabe bewusst und führt diese auch sorgfältig und im Sinne der Kärntner Pferdezucht durch. So wird zu Beginn einer jeden Stutbuchaufnahme die Identität einer vorgestellten Stute kontrolliert und Abzeichen bzw. gesundheitliche Mängel (falls vorhanden) nacherfasst. Nach der Identitätskontrolle findet das Messen statt. Laut Punkt 8.6 des Zuchtprogramms der Rasse Noriker sind folgende Maße zu erfassen:
- Stockmaß-Widerrist (in vollen Zentimetern)
- Bandmaß-Widerrist (in vollen Zentimetern)
- Brustumfang (in vollen Zentimetern)
- Rohrbeinumfang (in vollen und halben Zentimetern)

Sachverhalt
Am Samstag, den 20. April 2024 wurde am Vormittag eine Norikerstute anlässlich der Stutbuchaufnahme in Vorderberg dem Landes-Pferdezuchtverband Kärnten bzw. den beauftragten Zuchtrichtern zur Erhebung des Merkmales äußere Erscheinung vorgestellt. Die Identität wurde überprüft und die Maße erhoben. Die Stute wies zu diesem Zeitpunkt ein Stockmaß von 162 cm, ein Bandmaß von 173 cm, einen Brustumfang von 213 cm und ein Rohrbein mit 23 cm Umfang auf. Der Besitzer und Züchter des vorgestellten Pferdes stand während der gesamten Zeit der Erhebung der Maße neben dem Pferd sowie dem Zuchtrichter, welcher die Maße laut Zuchtprogramm abnahm und diese auch lautstark zu Protokoll gab. Der Besitzer der betreffenden Stute gab die ganze Zeit hindurch kein Kommentar dazu ab. Nach der Einzelvorstellung am harten Boden und am Vorführdreieck ergab das Endergebnis der genannten Stute die Bewertungsklasse 2a mit 7,64 Punkten und wurde sie so in das Hauptstutbuch als Hengstmutter eingetragen. Am selben Abend gab der Besitzer über seinen Whats-App Status mit selbst angefertigten Bildern bekannt, dass der Zuchtrichter, welcher das Messen im Auftrag des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten durchgeführt hat, seine Stute falsch betreffend den Brustumfang gemessen hat. Am Vormittag wie oben beschrieben im Beisein aller Zuchtrichter, des Verbandspersonales und Zuschauern mit 213 cm gemessen, ergab am Abend die „Nachmessung“ durch den Besitzer, dass der Brustumfang 222 cm sei. An eben genau diesen „fehlenden“ neun cm Brustumfang stößt sich nun der Stutenbesitzer sehr und verlautbarte dies am darauffolgenden Tag auch zusätzlich öffentlich auf Facebook. Er stellt mit seinen Postings und seinen Kommentaren in den sozialen Netzwerken, teilweise unter Bildern des Pferdezuchtvereins K16 Hermagor, den beauftragten Zuchtrichter bloß, schädigt dessen Ruf und kritisiert damit auch die Vorgehensweise und Handhabung der Durchführung der seit Jahrzehnten praktizierenden Stutbuchaufnahmen des Landes-Pferdezuchtverbandes Kärnten und dessen gesamtes Team.

Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten hält nun Folgendes fest:
Um eine durchgängige Erhebung der Maße von allen vorgestellten Tieren zu gewährleisten, erfasst hauptsächlich ein und derselbe Zuchtrichter im Beisein der anderen Zuchtrichter und der jeweiligen Stutenbesitzer bzw. der Vorsteller die Maße der einzutragenden Tiere des gesamten Jahrganges. Jeder Pferdebesitzer und jede Pferdebesitzerin hat die Möglichkeit direkt beim Messen die erfassten Daten zu hinterfragen bzw. noch einmal kontrollieren zu lassen. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten ist stets bemüht mit seinen Züchterinnen und Züchtern im Kontakt und Austausch zu stehen, deshalb wird einer sofortigen Bitte auf nochmalige Kontrolle stets zugestimmt und diese auch gerne vom Zuchtrichter durchgeführt. Ein Hinterfragen ist ein Recht das jedem Züchter und jeder Züchterin zusteht und in berechtigten Fällen und Situationen auch gewünscht ist um Unklarheiten vermeiden zu können und das Erhobene klar und deutlich darzustellen.

Die in den letzten Tagen aufgetauchten Anschuldigungen und Unwahrheiten, vor allem aber die unpassende, deplatzierte und inkorrekte Vorgehensweise des Mitgliedes des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten im Hinblick auf die Falscherfassung des Brustumfanges seiner Stute, weißt der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten aufs Schärfste zurück! Die Art und Weise wie diese Anschuldigungen verbreitet und breitgetreten werden sind züchterisch aber hauptsächlich menschlich einer gemeinschaftlichen Pferdezucht nicht würdig. Es kann immer wieder passieren, dass Unstimmigkeiten auftreten und nicht jede Entscheidung für jeden verständlich ist. Unsere Zuchtrichter sind gerne bereit ihre Sichtweisen und Entscheidungen jedem Züchter zu erklären und haben dies in den letzten Jahren auch immer wieder bewiesen. Kritische Gespräche welche aber auf Augenhöhe geführt werden und das Hinterfragen einer Beurteilung oder Erhebung können immer wieder zielführend sein und zur Verbesserung des züchterischen Miteinander und Verständnisses beitragen. Umso wichtiger ist es, dass Züchterinnen und Züchter an die Kommission herantreten und ein Tier bei Bedarf gemeinsam analysieren.

Was der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten aber auf keinen Fall akzeptiert ist eine öffentliche Zurschaustellung mit beleidigenden Anschuldigungen gegenüber offiziell entsendeten Zuchtrichterinnen und Zuchtrichtern des Verbandes. Wenn man sich als Züchter bzw. Besitzer eines Tieres während der Erhebung der Maße gegenüber dem Zuchtrichter nicht äußert, welcher die Maße nach bestem Wissen und Gewissen erfasst und diese auch laut und deutlich ausspricht, hat er diese im Nachhinein so anzuerkennen. Einen fachkundigen und ehrenwerten Züchter macht auch aus, dass man ehrlich und auf Augenhöhe diskutieren kann. Eine, wie schon oben erwähnte, Zurschaustellung von Unwahrheiten gehört nicht dazu. Sollte es den Wunsch geben eine Stute nachzumessen, kann dies bei einem offiziellen Termin einer Stutbucheintragung oder bei einem sonstigen offiziellen Termin stattfinden. Bei nicht offiziellen Standorten des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten wird ausdrücklich keine Nachmessung vorgenommen.

Neben den Aussagen betreffend die Erhebung der Maße wie oben angeführt, gab es auch Kommentare, dass beispielsweise die Abstammung (Nachkommen von privat gehaltenen Vatertieren) von einzutragenden Stuten in eine Exterieurbeurteilung einfließt. Wenn sich Nichtmitglieder des Landes-Pferdezuchtverbandes Kärnten, beispielweise eine Züchterin aus Niederösterreich, besser informieren würden, könnten sie und andere feststellen, dass Nachkommen von Privathengsten seitens des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten nicht benachteiligt werden. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten hält dies ganz klar und entschieden fest und distanziert sich von solchen Vorwürfen. Seit der 1. Noriker Landesjungstutenschau im Jahr 2007 waren insgesamt 13 Stuten deren Vater ein privat gehaltener Norikerhengst war auf den ersten drei Plätzen zu finden, das sind 27,1% der Schärpenstuten. Es waren drei Landessiegerstuten, fünf 1. Landesreservesiegerstuten und fünf 2. Landesreservesiegerinnen. Die Zahl der an der Landesjungstutenschau teilgenommenen Nachkommen aus Anpaarungen mit privat gehaltenen Norikerhengsten ist natürlich um ein Vielfaches höher. Hier wurde beispielsweise nur eine Veranstaltung ausgearbeitet, gleichermaßen aussagekräftige Statistiken gibt es für alle Termine des Verbandes. Ziel bei der Durchführung des Zuchtprogrammes soll es immer sein, das vorgestellte Pferd objektiv zu beurteilen und zu sehen, unabhängig seiner Herkunft, seiner Abstammung oder seines Züchters und Besitzers!

Liebe Züchterinnen und Züchter, habt den Mut bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu euren Tieren an die Kommission oder einen einzelnen Richter heranzutreten und Unklarheiten zu besprechen oder einfach auch nur Fragen zu stellen. Die beauftragten Zuchtrichterinnen und Zuchtrichter des Landes-Pferdezuchtverbandes Kärnten stehen jederzeit gerne bereit um auf Augenhöhe und mit Respekt eure Anliegen zu behandeln. Natürlich ist auch das Verbandsbüro mit dessen Mitarbeitern für Anliegen aller Art rund um das Zuchtgeschehen und unsere Veranstaltungen euer verlässlicher Ansprechpartner. Nur gemeinsam können wir unsere traditionelle landwirtschaftliche Pferdezucht fortführen.

Mit den besten züchterischen Grüßen
Thomas Striedner
Geschäftsführer Landes-Pferdezuchtverband Kärnten

Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden aus Österreich - INFO DES BMG

Merkblatt VIS-Meldung

Meldung des Aufenhaltes von Equiden - VIS Meldungen

Im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. Neben grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Arzneimittelanwendungen durch die Tierärzte und der Neugestaltung des Pferdepasses ist auch eine Bewegungsdatenbank für Pferde und Pferdeartige (Ponys, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) einzurichten.

Diese Datenbank zur Meldung des Aufenhaltes ist in Österreich beim VIS – Verbrauchergesundheitsinformationssystem eingerichtet. Bis Jahresende 2022 ist nun jeder Halter verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS zu melden. Grundvoraussetzungen hierfür sind ein bestehender VIS-Zugang und die Registrierung des zu meldenden Pferdes in der österreichischen Equidendatenbank. Die Meldeverpflichtung ist unabhängig davon, ob der Halter auch Besitzer oder Eigentümer der Equiden ist! Österreichische Zuchtpferde sind im Regelfall in der Equidendatenbank registriert.

Vielen Dank für die Erstellung des Merkblattes an Frau DI Sandra Pfuner, LK Salzburg und DI Johann Wieser, LPZV Salzburg.

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