Information & Termine
Im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (EU Verordnung Nr. 2015/262), sind alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt zu identifizieren. Der Tierhalter ist für die Kennzeichnung selbst verantwortlich.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Zuchtpferde: Rassebrand + DNA-Typisierung (Haarprobe) + Pferdepass
Alle anderen Pferde (mit unbekannter Abstammung): Mikrochip + Pferdepass
Fohlen, die selbst geschlachtet und vermarktet werden: Diese brauchen keinen Rassebrand und auch keinen Pferdepass, wenn sie unmittelbar vom Geburtsbetrieb zum Schlachtbetrieb (nicht über Händler) verbracht werden und nicht älter als 12 Monate sind. Begleitdokument ist erforderlich. Die vollständig ausgefüllte Abfohlmeldung ist beim Pferdezuchtverband abzugeben, damit das Fohlen auch im Zuchtprogramm eingetragen werden kann (wichtig für die ÖPUL Förderung). Ansonsten ist das Fohlen nicht registriert.
Termine:
Die Termine sind in Absprache mit dem Pferdezuchtverein festgelegt. Der Ansprechpartner ist der Pferdezuchtverein.Dort bekommen Sie auch die Information zu den Standorten. Es müssen ausnahmslos alle Stutfohlen und Hengstfohlen registriert und gekennzeichnet werden. Die vollständig ausgefüllte Abfohlmeldung ist bei der Fohlenkennzeichnung abzugeben.
Die Termine in den Pferdezuchtvereinen werden, sobald sie bekannt sind, hier veröffentlicht.
Gebühr:
Bei den vereinbarten Terminen und Standorten der Pferdezuchtvereine bzw. des LPZV zu entrichten.
Pferdekennzeichnung - Fohlen
(Brennen, Genotypisierung, Pferdepass) Euro 60,00
Pferdekennzeichnung - ab Jährling
(Brennen, Genotypisierung,
Abstammungskontrolle, Pferdepass) Euro 120,00